hi anne,
gewerkschaftsmitglieder haben grundsätzlich erstmal keinen anspruch auf tarifliche bezahlung. verstehe ich das richtig, euer laden ist nicht im ag-verband? dann kann z.b. nur ein gewerkschaftsmitglied die zuständige gewerkschaft kontaktieren ob sie sich dafür einsetzt für euch z.b. einen haustarif zu verhandeln.
Für alte, bestehende verträge findet das sogenannte günstigkeitsprinzip anwendung, d.h. der für den kollegen "bessere" vertrag findet anwendung. sind in diesem aber keine automatischen lohnanpassungen vorgesehen, bekommt er diese auch nicht mehr, sprich dieser vertrag friert sozusagen ein.
in punkto arbeitszeit habe ich dir hier noch etwas rausgesucht:
Nach der herrschenden Meinung unterliegt die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, so auch BAG, 27.01.1998 AP Nr. 14(vgl.F/K/H/E § 87 Rn. 103, 20. Auflage.
Der Betriebsrat hat, gem. Eingangssatz § 87 BetrVG, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von folgenden Angelegenheiten:
nach § 87 Abs.1 Nr. 2
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
- Lage der Pausen,
- Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
Beispiele:
- gleitende Arbeitszeit,
- Einführung oder Abbau von Schichtarbeit,
- Aufstellung von Dienstplänen,
- Einrichtung und Ausgestaltung einer Rufbereitschaft,
- Einführung von Bereitschaftsdienst,
- Telearbeit, Betriebszeit des Computers,
- Arbeitszeitverlegungen,
- Einführung, Ausgestaltung, Änderung oder Abschaffung von beliebigen Arbeitszeitmodellen.
Mitbestimmungspflichtig ist auch die Arbeitszeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb. Da diese Personen wie die Arbeitnehmer des Betriebs tätig werden, werden sie durch die Mitbestimmung des Betriebsrats erfasst (vgl.F/K/H/E, § 87 Rn. 127, 20. Auflage.
das heißt, die neue 40 std.-woche fällt unter die sogenannte tarifautonomie, also haben die gewerkschaften da den finger drauf... heißt tarifkommission bilden und dann verhandeln. als betriebsrat darf man das laut BetrVG nicht!
finde ich auch ganz ok, da sonst die konkurrenz in innerdeutschland angeheizt wird und der BR sowieso nicht auf augenhöhe mit der GL verhandeln kann...
hoffe ich konnte dir helfen :)
gruß