Erstellt am 03.11.2005 um 22:02 Uhr von otto
Guten Abend mischu!
Ein echtes (!) Mitbestimmungsrecht hat der BR bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge nicht, wohl aber ein Mitberatungsrecht. Rechtsgrundlage: § 90 Abs. 1 Zif. 2 BetrVG. Nach dieser Vorschrift muß der Arbeitgeber den BR rechtzeitig unter Vorlagen der erforderlichen Unterlagen unterrichten und die Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die Arbeitnehmer zu beraten (§ 90 Abs. 2 BetrVG). Letztlich entscheidet aber der Arbeitgeber.
Gruß otto