Es wird im Einverständniss mit den MA eine Schließzeit in den Sommerferien vereinbart.Muß das beim Betriebsrat beantragt werden?
Erstellt am 03.11.2005 um 08:51 Uhr von nidis Hallo Korsika! Die Schließzeit in den Sommerferien fällt unter den § 87 BetrVG und ist Mitbestimmungspflichtig.