Ich suche als Betriebsrat Informationen zum Einrichten eines Sozial- oder Hilfsfonds durch Sonderfälle wie unerwartete Krankheit, Todesfall in der Familie o.ä. in Not geratene Mitarbeiter.

Was muss dabei beachtet werden?
Welche Rolle spielt dabei ein Betriebstrat?
Muss dafür ein besonderer Verein gegründet werden?

Angedacht ist, dass Mitarbeiter von ihrem Brutto-Lohn einen freiwilligen Betrag einzahlen, der dann von einem Gremium verwaltet und im Leistungsfall auch mit einer einmaligen Unterstützung bereit stellt.

Ich bin dankbar für jede Art von Infos. Das scheint eine seltene Praxis in Deutschland zu sein.