Liebe Kollegen,
der Betrieb hat ein Personalabbauprogramm durchgeführt und vielen KollegInnen eine frühzeitige betriebliche Freistellung "ermöglicht". Im jeweiligen Vertrag ist eine Rückkehroption mit Ankündigungsfrist vereinbart, jedoch kann dieses nur auf freiwilliger Basis und unter Beteiligung des BR erfolgen.
Sind diese freigestellten KollegInnen wahlberechtigt nach BetrVG?
Nach einer ersten Information gibt es hierzu anscheinend gegensätzliche Meinungen. Wer kann mir eine annähernd rechtssichere Auskunft geben?
vielen Dank schon mal.
kidock