wer hat erfahrung mit dem § 23?
amtsenthebung: was und wieviel ist ist dafür notwendig.
sind die mitglieder bei neuwhahlen wieder wahlbar ( ich dachte nicht ).
vielen dank im vorraus für eure hilfe.
mfg marco
Anm: Inhaltsgleich mit Beitrag 6048
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