hallo

wer hat erfahrung mit dem § 23?
amtsenthebung: was und wieviel ist ist dafür notwendig.
sind die mitglieder bei neuwhahlen wieder wahlbar ( ich dachte nicht ).

vielen dank im vorraus für eure hilfe.

mfg marco

Anm: Inhaltsgleich mit Beitrag 6048