Erkrankt ein AN während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Was geschieht beim Abbau vom Zeit- oder Mehrarbeitskonto bei plötzlicher Erkrankung? Werden die Tage auf die Krankheit auch nicht angerechnet?