Erstellt am 28.10.2005 um 13:38 Uhr von Wolfgang
Hallo catweasle
also ich sehe das so: Wenn eine Kollegin Nachtschicht hat, könnte man ein Ersatzmitglied laden. Was aber wichtig ist, der Gegenstand über den ein Beschluss gefasst werden soll muss mit der Tagesordnung bekannt gemacht werden. Für mich jedenfalls wäre der Beschluss ungültig weil er nicht auf der TO bekannt gegeben wurde.
Erstellt am 31.10.2005 um 11:34 Uhr von retep
Wie war das noch: ist der BR vollzählig anwesend kann die TO geändert werden. Damit kann doch auch eine Beschlussfassung kurzfristig in die TO kommen und erfolgen, oder?
Erstellt am 31.10.2005 um 12:52 Uhr von Kölner
Der Witz an der Sache ist doch eigentlich das Fernbleiben von dem Ersatzmitglied, oder?
Ich gehe sogar soweit, dass es sich hier um eine unerlaubte Freistellung von der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeit handelt.
Erstellt am 04.11.2005 um 20:32 Uhr von Fayence
1. Die rechtzeitige Einladung unter Nennung der TOP muss an alle Mitglieder des BR ergangen sein.
2. Ist ein BR-Mitglied verhindert, ist ein Ersatzmitglied einzuladen. Ist letzteres aufgrund des kurzfristigen Ausfalls eines BR-Mitglieds nicht möglich (z.B. Krankheit) ist das Gremium trotzdem beschlussfähig.
3. Die in der Einladung benannten ordentlichen TOP können in der Sitzung "einstimmig" um weitere TOP erweitert werden.
3. Nur zu diesen TOP (Ausnahme: Verschiedenes) können wirksame Beschlüsse gefasst werden.