Erstellt am 27.10.2005 um 09:06 Uhr von KaTe
Moin,
soweit ich weiß, ist die GL nur einmal im Jahr einzuladen. Alle anderen Versammlungen könnt ihr getrost ohne sie veranstalten. Für die Zeit der Versammlung habt ihr Hausrecht, und könnt die GL auffordern den Raum zu verlassen.
Erstellt am 27.10.2005 um 09:17 Uhr von viktor
In § 43 BetrVG heißt es in Abs. 2: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
Trotzdem kann man natürlich den Arbeitgeber auch zu bestimmten Punkten herauskomplimentieren. Am Besten spricht man dies vorher ab.
Erstellt am 27.10.2005 um 09:55 Uhr von merlin
Bei wird es so gehandhabt, dass wir den Arbeitgeber erst später dazuladen, damit wir vorher ungestört reden können. Auf seiner Einladung wird also eine spätere Uhrzeit angegeben
Erstellt am 27.10.2005 um 16:58 Uhr von Herbert
Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber immer eingeladen werden. Ausnahme Bestellung Wahlvorstand in der Betriebsversammlung.