Kann der BR hier einen Ausgleich (Arbeitszeitgesetz) fordern. In den Arbeitsverträgen wird lediglich auf die Bereitschaft zur Wochenendarbeit und Reisetätigkeit hingewiesen. Über den Ausgleich dieser Tage ist nichts zu finden. Auch gibts keine Erläuterungen wie, "sind mit dem Gehalt ausgeglichen" etc.
Eine berechtigte Forderung, könnte als Basis für eine Verhandlung mit dem AG genutzt werden.
Gruß
Nick
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