Aufgrund längerer Dienstreisen erfolgt teilweise auch Arbeit an Wochenenden. Desweiteren verbringen unsere Baustellenleiter (AT-Ma) häufig auch die Sonntage fern der Heimat. Bis jetzt wurden diese Tage unentgeldlich und ohne irgendwelchen Ausgleich bereitwillig geleistet. Aufgrund kürzlich eingeleiteter Sparmassnahmen ist die Bereitschaft der MA verflogen.
Kann der BR hier einen Ausgleich (Arbeitszeitgesetz) fordern. In den Arbeitsverträgen wird lediglich auf die Bereitschaft zur Wochenendarbeit und Reisetätigkeit hingewiesen. Über den Ausgleich dieser Tage ist nichts zu finden. Auch gibts keine Erläuterungen wie, "sind mit dem Gehalt ausgeglichen" etc.
Eine berechtigte Forderung, könnte als Basis für eine Verhandlung mit dem AG genutzt werden.
Gruß
Nick