Erstellt am 26.10.2005 um 11:15 Uhr von viktor
Ich kann nur hoffen, dass die Liste schon beim Wahlvorstand eingereicht wurde - oder gerade eben eingereicht wird. Wahlbewerber geniessen Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz.
Also hin zum Anwalt.
Erstellt am 26.10.2005 um 11:16 Uhr von Frank B.
Natürlich ist das nicht rechtens!
Hier hilft nur die Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht!
Von Vorteil ist dann noch wenn man in der Gewerkschaft ist und somit den Rechtsschutz geniest.
Erstellt am 26.10.2005 um 22:10 Uhr von ola!
hat der AG dies wirklich in einer Begründung zur Kündigung genannt?
ist schwer vorstellbar.
sollte dies so sein hat der AG wohl schlechte karten.