Erstellt am 26.10.2005 um 11:10 Uhr von viktor
Du meine Güte - sitzt Ihr auf einem Pulverfass?? Habe noch nie gehört, dass das ein Thema ist. Aus meiner Sicht liegen derartige Ereignisse im Bereich des Betriebsrisikos des Arbeitgebers, der für derartige Zeiten aufkommen muß.
Erstellt am 16.08.2022 um 18:23 Uhr von frechfratz
Das würde mich auch interessieren, da wir gestern, am Ende der Arbeitszeit einen Feueralarm hatten, das Gebäude verlassen mussten und erst 30 Minuten nach Feierabend wieder ins Gebäude durften. Erst dann konnten wir uns umziehen, PCs abschlten und abschließen. Laut AG wäre das keine Arbeitszeit, wir hätten ja einfach Nachhause fahren können, statt auf Freigabe der Feuerwehr zu warten.