Hallo ihr fleißigen Betriebsräte,
ich habe mal eine Frage mit der ich neu konfrontiert wurde. Mitarbeiter wurde bedriebsbedingt gekündigt und reicht die Kündigungsschutzklage ein und klagt auf Widereinstellung. Nun kommt der Gerichtstermin der genau in ihre Arbeitszeit fällt.
Nun die Frage:
Muss der Arbeitgeber der Klägerin für den Gerichtstermin freistellen und wenn ja wo finde ich dies???
Bin für jede schnelle Hilfe dankbar!
LG Maik