Hallo,
auf einer der letzten Seiten habe ich folgendes gelesen:

"Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden. "

Meine Frage ist nun, ob es eine Behinderung ist, wenn auf Nachfrage zur Gründung eines BR der Chef erklärt, daß er die Kosten für den BR (Seminare etc.) auf die Mitarbeiter umlegen wird? Ist es einem Arbeitgeber überhaupt erlaubt, die Kosten auf die MA umzuverteilen?

Gruß

Kivan