Erstellt am 19.10.2005 um 12:19 Uhr von viktor
sehe ich eigentlich nicht so. Aber der Arbeitnehmer kann ja bei seinem Wechsel mit dem AG auch wieder über das Gehalt verhandeln.
Erstellt am 19.10.2005 um 16:26 Uhr von adlatus
Auf der einen Seite fällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils weg. Also erstmal mehr Kohle lt. Gehaltsstreifen.
Aber darüber hinaus sollte mehr Geld drin sein, da er nun einen privaten PKW anschaffen und unterhalten muss. Und das kostet deutlich mehr, als der Wegfall der Versteuerung.
Gruß
adlatus
Erstellt am 20.10.2005 um 05:42 Uhr von Kölner
Ein Dienstwagen ist immer ein arbeitsplatzgebundenes Utensil. Dieses wird - soweit sich das Beschäftigungsverhältnis ändert - auch entsprechend gegeben oder wieder weggenommen.
Die Versteuerung des "geldwerten Vorteils" ist lediglich ein fiskalisches Problem des Nutzers. Also entsprechend kein Lohnbestandteil.
Ein Arbeitgeber wird und muss hier weder Ausgleich für den entgangenen Vorteil schaffen (z.B. durch eine Gehaltserhöhung) noch mit einem Zuschuss zum privaten PKW, dem AN die Mobilität ermöglichen.
Wechselt der AN nicht nur vorübergehend den Arbeitsplatz ist dies ggf. mit dem §99 BetrVG zu vereinbaren. Aber er möchte ja auch wechseln - eine Konsequenz ist der Verlust des Firmen-KFZ...