Liebe Forum,
das Arbeitszeitgesetz besagt, dass 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Klar. Das ArbZG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Auch klar.
Nun gibt es in unserer Firma zwei Kolleginnen für die die Einhaltung dieses Gesetzes aus ihrer Sicht Nachteile bedeutet.
Kollegin A. hat einen festen Dienstplan (soziale Komponente-alleinerziehend), der besagt, dass sie regelmäßig Sonntag bis Mittwoch arbeitet.
Kollegin B. tauscht ihre Samstagsschichten und Montagsschichten aufgrund finanzieller Erwägungen prinzipiell mit den Sonntagsschichten anderer Kollegen.

Frage: Muss der BR darauf bestehen, dass beide Kolleginnen § 11 gegen ihren ausdrücklichen Wunsch einhalten. (Aufgabe des BR, zu beachten, dass Gesetze eingehalten werden) oder kann der BR tolerieren, dass die Kolleginnen -wie seit Jahren schon- fast alle Sonntage arbeiten (Mitarbeiterinteressenvertretung)?

Viele Dank für Eure Hinweise und viele Grüße,
CC