Erstellt am 18.10.2005 um 08:32 Uhr von viktor
Würde mich wundern, wenn es da ein Formular gibt. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten.
1. Ihr beauftragt einen Fachanwalt.
2. Ihr wartet bis zur nächsten Wahl (Regelmäßiger Wahltermin ist im Frühjahr 2006)
Erstellt am 18.10.2005 um 08:43 Uhr von Angela
Irgendwie verstehe ich den Beitrag nicht.
"Wir sind 9 Vollerwerbliche und 2 Teilzeit."
9 was? Betriebsrat? Beschäftigte?
"Wir sind zu viert, wo gegen unseren Betriebsrat ist"
4 die gegen den Betriebsrat sind und ihn abwählen möchten?
"Er mobbt einen Kollegen und benutzt seinen Job für die Firma und nicht für die Arbeitgeber. "
Ich gehe davon aus das der gemobbte Kollege einer der vieren ist? Nunja, es IST Job des Betriebsrates nicht zwingend FÜR die ArbeitGEBER da zu sein, sondern vorranig für die ArbeitNEHMER.
Vielleicht schilderst du das nochmal genauer?
Gruß Angela
Erstellt am 18.10.2005 um 20:16 Uhr von Gast
hallo ihr,
danke für eure schnelle Antwort. Wir sind eine Niederlassung bzw.eine Betriebsstelle, davon gibt es einige. insgesamt sind wir ca. 1250 Mitarbeiter. In unserer Stelle sind wir mit dem chef 12 mitarbeiter. von den 12 mitarbeiter sind 2 halbtagskraft und 2 auf 400 € basis (Gärtner u. Reinemachefrau ). es sind 4 Personen im betrieb wo unterschreiben würden um unseren Betriebsrat abzuwählen (BetrVG § 23). der Betriebsrat sitzt bei uns in der Betriebsstelle. jede Betriebsstelle hat eine Person der Betriebsrat ist. ich weiß nächstes Jahr sind neue Wahlen. Wir wollen ihn aber abwählen oder absetzen, so schnell wie es geht, damit die mobberei im betrieb von seiner Seite aufhört. deshalb suchen wir ein Vordruck oder Formular wie so ein schreiben an das Amtsgericht aussieht. Hat jemand so ein Vordruck oder ein Link, wo ich so was downloaden kann?
Grüsse
Junghans
email astragalaxis@aol.com
Erstellt am 19.10.2005 um 07:06 Uhr von merlin
Mir ist immer noch nicht klar, ob alle Betriebsstellen zusammen einen Betriebsrat gewählt haben und die Mitglieder sich auf die Betriebsstellen verteilen oder ob jede Betriebsstelle einen eigenen BR hat (in dem Fall ein Mann). Es ist übrigens nicht das Amtsgericht zuständig, sondern das Arbeitsgericht
Gruß, Merlin
Erstellt am 19.10.2005 um 10:38 Uhr von Angela
Hallo Junghans,
Das ist wirklich etwas verworren.
Wenn 4 MA unterschreiben das der BR abgewählt werden soll wird das bei insgesammt 1250 MA nicht wirklich ins Gewicht fallen.
Kann es sein das es darum geht das der EINE BR der in EUREM Betriebsteil mit 12 MA unbeliebt ist und dort ggf. mobbt? Das ihr DIESES BR Mitglied abwählen/ loswerden wollt? Das DAFÜR 4 MA DIESES Betriebsteils unterschreiben würden?
Falls ja, dann solltet ihr unbedingt zunächst mit anderen BR Mitgliedern (dem BR Vorsitzenden) sprechen um auf Misstände hinzuweisen.