Erstellt am 18.10.2005 um 08:34 Uhr von viktor
Das einfachste ist, Ihr verweist auf den Tarifvorbehalt des § 77 BetrVG und verweigert wegen fehlender Zuständigkeit Verhandlungen.
Hinweis: Der Tarifvorbehalt gilt grundsätzlich - auch wenn kein Tarif im Betrieb gilt.
Erstellt am 18.10.2005 um 08:49 Uhr von Angela
Wenn die AZ von 38k,5 Std. vertraglich vereinbart wurde kann sie nur über Änderungsvereinbarung- oder Änderungskündigung einseitig geändert werden.
Man kann den MA klar machen dass die Änderungskündigung unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung der Änderung anzunehmen. Gleichzeitig könnte man den AG daruf hinweisen das das Verfahren auch für ihn recht teuer werden kann. Der BR kann deutlich machen das er zukünftig der Einstellung mit 40 Std./w. nicht zustimmen wird und auch hier regelmäßige Überprüfungen die Folge wären.
Grundsätzlich kann der AG Vertragsinhalte nicht einseitig "einfach so" ändern, sondern eben nur unter den vorher genannten Bedingungen.
Erstellt am 19.10.2005 um 11:40 Uhr von Norbert ISA CONSULT GmbH
Ich stimme der Antwort von Angela zu.
Mit Blick auf eine mögliche Flut von Klagen bei den Änderungsvereinbarungen oder Änderungskündigungen sollte dem AG klargemacht werden, dass eine gemeinsame Vereinbarung zur Arbeitszeit mit dem BR ausgehandelt werden könnte und dann verbindlich im Unternehmen wirkt. Dazu muss der AG aber auch eine Begründung vorlegen, warum die Arbeitszeit angehoben werden soll.
Erstellt am 19.10.2005 um 12:05 Uhr von viktor
Ich will noch einmal unterstreichen, dass wegen des Tarifvorbehalts des § 77 BetrVG eine Betriebsvereinbarung über die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit nicht möglich ist. Natürlich ist mir bekannt, dass es hier und da derartige Betriebsvereinbarungen gab/gibt, die aber - soweit mit bekannt ist - im Rechtsstreit stets untergegangen sind.
Ich würde also auf jedem Fall empfehlen, als BR Verhandlungen dieser Art zurück zu weisen.
Der AG hat nur die Wahl sich entweder mit jedem Einzelnen zu einigen oder einen Haustarif anzustreben.
Erstellt am 24.10.2005 um 18:39 Uhr von Bayer
Vielen Dank für Eure Hilfe, werden uns jetzt an die VER.di wenden und Hilfe ersuchen.