Laut Auskunft der GL richten sich die betriebsüblichen Arbeitszeiten eines freigestellten BR Vorsitzenden nach dem Betriebsteil, in dem sich das BR-Büro befindet.
Folgender Hintergrund; Ich bin seit kurzem freigestellter BR Vorsitzender und
Arbeitete im Betriebsteil Zentrallager. Arbeitsbeginn dort war 0700 Uhr bis
ca.1530 Uhr. Das BR Büro befindet sich im Verkaufshaus, Öffnungszeit 0945 Uhr. Muss ich diese veränderten Arbeitszeiten akzeptieren, oder ist das eine Behinderung der BR Tätigkeit?