Erstellt am 18.10.2005 um 08:39 Uhr von viktor
Der BR hat doch nichts mit dem Verkauf und den damit verbundenen Öffnungszeiten zu tun. Genauso wichtig kann es doch sein, für die Kollegen ab 7.00 Uhr zumindest telefonisch ansprechbar zu sein.
Ich denke, hier solltet Ihr eine praktische Lösung finden. Du solltest das Thema im Gremium behandeln und ggf einen Beschluss herbei führen, der Dich "verpflichtet" dann zu arbeiten, wenn es aus der Tätigkeit des BR erforderlich ist.
Erstellt am 18.10.2005 um 11:57 Uhr von Victoria
Der freigestellte Betriebsrat unterliegt nicht dem Direktionsrecht!! Daher ist es absolut irrelevant, wie die GL sich die Arbeitszeiten für den BR vorstellt. Der BR wird sich seine Arbeitszeit so legen, wie er am Besten seine Kollegen erreichen kann (Rundgang durch den Betrieb) bzw. seine Kollegen ihn erreichen können.