Erstellt am 18.10.2005 um 08:41 Uhr von viktor
Ob ein oder mehrere BR kann man mit so wenig Worten nicht beurteilen. Ihr solltet vor Ort fachlichen Rat bei einem Fachanwalt oder der Gewerkschaft suchen.
Erstellt am 18.10.2005 um 14:08 Uhr von Teiler
Mich würde dennoch interessieren, inwieweit die BR's sich auf einen Wahltermin verständigen könnten, oder ob sie zurücktreten müssten, oder was?
Erstellt am 18.10.2005 um 20:47 Uhr von BMW
Hallo Teiler
Die Antwort die Viktor gegeben hat ist schon ein guter Hinweis es sei aber zu bemerken das es schon Sinnvoll ist in jeder Aussenstelle einen eigenen BR zu haben. Der Wille des AG ist nicht relevant.Es wäre sinnvoll darüber nachzudenken ob man nicht einen GBR gründet.Zu der anderen Frage wer die evtl. Wahl einleitet der größere BR ist keine Frage .Ihr würdet wenn ihr aus 3 BR's, einen machen wollt dann würde ein Wahlvorstand gegründet .Es wäre außerdem zu prüfen ob ihr dieses Jahr noch Neuwahlen einleiten Könnt.Das hat noch einen anderen Hintergrund wenn die Gesetzeslage sich doch noch ändern sollte ,dass das BetrVG geändert werden sollte dann hättet ihr keine änderrung der Größe (Kopfzahl)unser BR hat auf Grund der Lage dieses gemacht Neuwahlen in 2005 eingeleitet.
Gruß BMW