Einem unserer MiA wurde die Versetzung in eine andere Geschäftsstelle abgelehnt, weil dann der reibungslose Arbeitsablauf nicht mehr gewährleistet ist.
Im Gegenzug wurde zwei weiteren MiA die Reduzierung der Arbeitszeit genehmigt.
Anderen Mitarbeiter/innen wurde es freigestellt, ob sie sich versetzen lassen wollen (schlechtere Qualifikation).
Insgesamt gesehen, wurden die Mitarbeiter/-innen nicht einzeln von der G-Leitung zu ihren persönlichen Wünschen (Versetzung oder nicht wegen der Neugründung einer weiteren Geschäftsstelle mit anderen Aufgabengebieten) gehört.

1. Inwieweit kann das die G-Leitung vorgeben?
2. Ist es möglich, einem Mitarbeiter die Versetzung abzulehnen, im Gegenzug jedoch einer anderen MiA mit gleicher Qualifikation die Reduzierung der AZ zu genehmigen.

Wem fällt etwas zu dem Thema ein?