Unser Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung unterschrieben, in der u. a. dem BR ein Mitspracherecht bei der Prämienhöhe der einzelnen Leistungszulagen eingeräumt wird. Dieses Mitspracherecht des BR wird explizit für einige, in der Betriebsvereinbarung namentlich genannte Mitarbeiter ausgenommen, obwohl diese gemäß Arbeitsvertrag ganz normale Tarifangestellte sind. D. h. diese Mitarbeiter erhalten ebenfalls eine Leistungsprämie, aber die Höhe bestimmt allein der GF, also ziemlich willkürlich. Ich gehe mal davon aus, dass dies mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar ist, oder? Dies kann zum Vor- aber auch zum Nachteil dieser Mitarbeiter sein.

Da es Ende des Jahres erstmalig zum Tragen kommt, wissen diese Mitarbeiter nicht, ob sie nun protestieren oder erst mal schweigen sollen. Wie sind die Konsequenzen, wenn man jetzt schweigt? Können die Mitarbeiter für's nächste Jahr eine Änderung der BV fordern, obwohl sie sie in diesem Jahr stillschweigend so akzeptiert haben? Der BR hat gegenüber diesen Mitarbeitern mehr oder weniger eingestanden, dass er Zweifel bei Unterzeichnung hatte, aber ein bißchen unter Druck gesetzt wurde. Nach dem Motto "Wenn sich jemand offiziell beschwert, kann man sich immer noch damit befassen. Was ist von einem solchen BR zu halten?

Sigmar