Hier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemerkt der AG, dass die bisher gültigen Betriebsvereinbarungen für die neue, verkleinerte Geschäftsstelle nicht mehr gelten. Jedoch galten bis jetzt trotz Neustruktrierung ( vor ca. 1 Jahr) weiterhin die bisherigen Betriebsvereinbarungen. Muss hier nicht zumindest erst eine offizielle Kündigung der Betriebsvereinbarungen erfolgen. Die meisten Betriebsvereinbarungen enthalten die Klausel "Gültigkeit bis neue Betriebsvereinbarungen abschlossen werden".