Hallo Forum
Kann mir jemand weiter helfen?
Eine Kollegin war in Elternzeit sie hatte einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Sie hat vor Abauf der Elternzeit als Aushilfe wieder bei uns angefangen zu arbeiten, mit Vertrag befristet als Aushilfe.Nun meine Frage, sie will mit Ablauf der Elternzeit mit reduzierten Stunden wieder anfangen zu arbeiten als Halbtagskraft, muss dieser Vertrag dann wieder unbefristet sein wie vor der Elternzeit oder hat sich der erste unbefristete Vertrag aufgehoben durch Abschluss des befristeten Aushilfsvertrags. Kann dieser neue Vertrag wieder befristet werden.
Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Gruß Biggy