wir haben bei unserer örtlichen Geschäftsleitung gem. § 5 EBRG Auskunft über die Gesamtzahl der Arbeitnehmer... angefordert. Die Informationen, die wir daraufhin erhielten beziehen sich nur auf Deutschland, alle übrigen EU-Länder fehlen. Die Informationen aus dem Ausland würden nicht vorliegen; der Hauptsitz des Konzerns ist in der Schweiz. Ich weiß, dass die Schweizer deshalb aber nicht von der Auskunftspflicht entbunden sind. Nur wo steht das, auf welches Schriftstück können wir uns berufen?
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Gesamtbetriebsrat Teil 1
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