Erstellt am 10.10.2005 um 06:05 Uhr von Ronny
Der BR fordert schriftlich vom AG eine innerbetriebliche Stellenausschreibung oder auch gleich eine BV zur Stellenausschreibung gemäß §93 BetrVG.Sie soll jedem MA ermöglichen entsprechend den Fähigkeiten,Neigungen und beruflichen die innerbetrieblichen Entwicklungs-u.Aufstiegsmöglichkeiten wahrzunehmen.Will der AG nicht über die BV verhandeln - Einigungsstelle.
Aber auch arbeitsrechlich findet der Grundsatz der Gleichbehandlung generell Anwendung.
Wichtig! - AG schriftlich auffordern, am besten mit Stelungnahme bis...
Sind die Mindestinhalte einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung nicht eingehalten oder der AG geht nicht auf die BV ein,so ist der BR berechtigt, seine Zustimmung (Pflicht vor jeder Einstellung)zur Stellenbesetzung zu verweigern.
Erstellt am 10.10.2005 um 08:53 Uhr von viktor
Ich würde dem Arbeitgeber einfach wissen lassen, dass einer externen Versetzung der BR nicht zustimmen wird.
Bei einer Einstellung kann ja der BR seine Zustimmung verweigern, wenn ein Arbeitnehmer Nachteile erleidet; und eine Verletzung des Benachteiligungsverbots für BR ist ein Nachteil (und auch ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen).
Erstellt am 10.10.2005 um 08:54 Uhr von viktor
ich meine natürlich Einstellund und nicht Versetzung.