Erstellt am 06.10.2005 um 09:18 Uhr von viktor
So schnell geht das nicht. Es kommt auf den Einzelfall und die ärztlichen Gutachten an. Erst einmal sollte die Kollegin eine Behinderung beantragen. Dann sollte geprüft werden, wie die Arbeitsabläufe gestaltet werden können.
Außerdem: Krankenschwestern müssen regelmäßig schwer heben. Es gibt aber auch eine Verordnung über Höchstlasten, die - davon gehe ich aus - bei Krankenschwestern regelmäßig überschritten wird. Dieser Sachverhalt sollte für Euch argumentativ aufgegriffen werden, wenn es um die Einsetzbarkeit der Kollegin geht.
Wenn alles ausgereizt ist, gilt irgendwann allerdings auch, das eine krankheitsbedingte Kündigung denkbar ist.
Erstellt am 06.10.2005 um 09:51 Uhr von Mona
Danke Viktor für die rasche Bearbeitung. Ich hab' mir Deine Antwort gleich ausgedruckt. Nächste Woche finden hier nämlich Verhandlungen mit den Chefitäten statt. Dann weiß ich schon ein paar Argumente und steh' nicht da, wie der Ochs vorm Berg.