Erstellt am 05.10.2005 um 14:53 Uhr von gast
...dann sollte(n) der oder diejenigen die da sind die Stellungnahme bearbeiten! Und zwar schnellstens! Ich denke du willst auf die Beschlussfähigkeit raus, oder?
Erstellt am 05.10.2005 um 16:27 Uhr von sille
Ja genau,es geht um die beschlussfähigkeit....
Erstellt am 05.10.2005 um 16:28 Uhr von viktor
Ich würde auch auf jeden Fall eine Sitzung mit den noch anwesenden durchführen und ggf. einen Widerspruch zur Kündigung formulieren. Möge der Arbeitgeber den Beschluss vor dem Arbeitsgericht in Zweifel ziehen - vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Ihr habt dann Euer Bestes für den Kollegen getan.
Erstellt am 05.10.2005 um 21:33 Uhr von Soisses
Ein Betriebsrat der seine Arbeitsfähigkeit nicht mehr sicherstellen kann sollte umgehend Neuwahlen einleiten!
Erstellt am 06.10.2005 um 10:16 Uhr von mona
Betriff es hier eine fristlose oder -gerechte Kündigung. Bei einer fristlosen hast Du nämlich nur 3 Tage Zeit, auch Samstag, Sonntag sind miteingeschlossen. Wir hatten kürzlich den Fall, deshalb weiß ich Bescheid. Normal muß ich Hälfte des beschlußfähigen BRs zur Verfügung stehen, aber ich würd's auch einfach mit weniger Leuten probieren. Besser so als gar nichts zu unternehmen.