Der Jahresurlaub sollte laut Urlaubsgesetz und Tarifvertrag im laufenden Jahr 05
genommen werden. Es gibt halt Kollegen die schieben aus unterschiedlichen Gründen
den Urlaub auch in das nächste Jahr stets vor sich her, ohne Folgen, wenn der Abeilungsleiter mitspielt. Der Urlaub verfällt entgegen allen Regeln nicht!
Um da Gerechtigkeit für Alle zu Erreichen, welche Maßnahmen sollte der BR
ergreifen ?

Gruß Konrad