Erstellt am 05.10.2005 um 07:56 Uhr von Frank B.
Zunächst erstmal ist es ein sehr unpopuläres Thema, bei uns gibt es auch den ein oder anderen der nicht begreifen will das der Urlaub im Kalenderjahr zu beantragen ist in dem der Anspruch besteht. Es gibt mehrere, sehr unpopuläre Wege. Zum einen den AG nach §80 BetrVG auffordern die Gesetze einzuhalten, zum anderen nach §87 BetrVG die Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen zu vereinbaren.
Aber wie gesagt, besser man versucht die Kollegen und die entsprechenden Vorgesetzten zu überzeugen, sich an die Gesetze zu halten.
Erstellt am 05.10.2005 um 08:17 Uhr von Kölner
Warum ist das ein Problem?
Wenn die Kollegen meinen, den Urlaub aufschieben zu müssen, sollen sie das doch tun! Gemäß § 87 hat sich der BR doch nur einzumischen, wenn es Probleme gibt.
Zumal: Einen Nachteil erleidet doch auch niemand, oder?
Ein/Euer TV kann das zudem auch zulassen, dass der Urlaub ins nächste Jahr übertragen wird.
Für einen BR sehe ich hier noch keinen Handlungsbedarf!
Erstellt am 05.10.2005 um 08:51 Uhr von Frank B.
Ich wollte eigentlich auch nur die Möglichkeiten schildern, ob sich der BR hier bei den AN unbeliebt machen will ist eine ganz andere Frage.
Erstellt am 05.10.2005 um 08:57 Uhr von Konrad
Hallo Frank B.
Das Problem ist die Ungleichbehandlung, die GL möchte wegen der Bilanz den Urlaub,
abbauen. Die Umsetzung des Urlaubsabbaus hängt vom Abteilungsleiter und zu guten „Beziehungen“ entsprechender Stellen ab. Was soll ich denen sagen, die ihren Urlaub im Dez nehmen müssen?
Konrad
Erstellt am 05.10.2005 um 09:07 Uhr von Frank B.
Ich weiss nicht ob ihr eine Urlaubsplanung macht, aber weise doch deine Kollegen mal darauf hin, ihren Urlaub besser zu planen.
Sollten sie aus betr. Gründen den Urlaub nicht gewährt bekommen, verhält sich hier die Sache ganz anders, dann haben sie einen Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs.
Bei uns ist es auch genau der gleiche Grund warum unser AG auf Einhaltung des BUrlG dringt, wir haben in intensiven Gesprächen den Kollegen mitgeteilt, das sie nach dem BUrlG und nach dem Tarifvertrag den Anspruch auf den Erholungsurlaub verlieren wenn sie ihn nicht nehmen.
Im Zweifelsfall konnte nämlich niemand glaubhaft nachweisen, dass er aus betr. Gründen seinen Urlaub nicht antreten konnte.
Erstellt am 05.10.2005 um 09:58 Uhr von Kölner
Wer vertritt denn die Kollegen, die ihren Urlaub bisher ins nächste Jahr retten konnten?
Ergebnisschmälernde Gründe sprächen ja tatsächlich dafür, den Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen, doch sollte das doch immer das einzig und alleinige Problem des AG's sein.
Es ändert sich doch auch auf die eine, als auch auf die andere Weise nichts:
Wenn ich immer einen Teil des Urlaubs "stehen lasse", dann nehme ich doch auch nur die übliche Anzahl von Urlaubstagen, die jeder andere (regulär den Urlaub nehmender) AN im Laufe eines Jahres auch nimmt, oder?
Das ist m.E. doch nicht das Problem des BR's...
Wenn aber die Kollegen auf Gleichbehandlung pochen, dann sollten sie doch eher verlangen, selbigen Urlaub auch transportieren zu dürfen - das wäre dann wieder eher das Problem des BR!
Erstellt am 05.10.2005 um 14:49 Uhr von Biggy
Hallo Forum
Wir haben das gleiche Problem, mit dem Urlaub, nur ist es unser AG der sich beschwert. es ist nun mal per Gesetz vereinbahrt dass der Urlaub im Kalenderjahr genommen werden muss und es ist mehr als lästig wenn dann im März 6 von 14 Pflegekräfte ihren Resturlaub wollen damit er nicht verfällt.
Also machen wir als BR unsere Mitarbeiter darauf aufmerksam dass sie ihren Urlaub nur ins neue Jahr mitnehmen können wenn sie eine schriftlich Ablehnung von beantragtem Urlaub haben.
Im übrigen sollte der Urlaub ja der Erholung dienen, damit die Arbeitskraft und die Gesundheit erhalten bleibt.Also ist es doch sinnvoll den Urlaub auch zu nehmen.
Gruß Biggy
Erstellt am 05.10.2005 um 22:03 Uhr von Soisses
Herr oder Frau Kölnner,
wie können Sie behaupten, niemand erleide einen Nachteil?
Haben Sie schon einmal in einem Unternehmen gearbeitet in dem der Urlaub beliebig vor sich hin geschoben werden konnte?
Offensichtlich nicht!
So etwas macht ein Arbeitgeber doch nicht aus Spass an der Freude! Sondern weil er davon handfeste Vorteile hat!
Erstellt am 05.10.2005 um 22:06 Uhr von Kölner
Herr Kölner mit einem "n"...
Ich "arbeite" in so einem Unternehmen - aber wir könnten ja mal ernsthaft darüber diskutieren, wer in dem beschriebenen Unternehmen, welche "Nachteile" erleidet.
Wohlgemerkt: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil, "Soisses".
Erstellt am 06.10.2005 um 23:30 Uhr von Soisses
"Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil"?
Da haben Sie aber einen schönen Satz aufgeschnappt. Haben Sie denn auch mal darüber nachgedacht?
Falls alle Ihre Kollegen eine Gehaltserhöhung bekommen und Sie nicht weil Sie Betriebsrat sind, sagen Sie dann diesen Satz auch drei Mal ganz ruhig vor sich hin und gehen dann fröhlich pfeifend nach Hause?
Daraus dass Sie "arbeite" in Anführungsstriche setzen schliesse ich dass Sie freigestellter Betriebsrat sind und mittlerweile den Kontakt zur Basis verloren haben.
Sprechen Sie doch mal mit Ihren Kollegen und fragen Sie, ob die ihren Urlaub auch so machen können wie gewünscht.