Erstellt am 30.09.2005 um 11:58 Uhr von Kölner
Die Frist läuft - und für Euch gilt es nach der konstituierenden Sitzung eine ordentliche BR-Sitzung abzuhalten. Der AG sollte dann aufgefordert werden, erst einmal dem BR die Umstände der Kündigung mitzuteilen. Zum Wohle der Kollegin würde ich auch gegenüber dem AG immer auf die gegebenen Anhörungsrechte eines seit gestern bestehenden BR's hinweisen.
Ob diese "Rechte" im Zweifel dann auch vor einem Gericht bestand haben, ist letztlich zu vernachlässigen.
In diesem speziellen Fall - gestern gewählt, heute Kündigung vor der konstituierenden Sitzung - würde ich auch nicht als BR darauf spekulieren, inwiefern eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung unwirksam ist.
Ich hoffe, das reicht Dir/Euch erst einmal
Erstellt am 30.09.2005 um 12:45 Uhr von Kölner
Der Überschrift nach, habe ich mich eben falsch geäussert....
Ist eine Kollegin des neugewählten BR gekündigt worden?
Dann würde - hü oder hott - § 103 BetrVG greifen.
Der AG würde dann mit seinem Begehr ins Leere laufen.
Erstellt am 30.09.2005 um 14:02 Uhr von AnkeBW4
Sorry, habe wohl mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Es wurde niemand aus dem BR gekündigt, sondern eine Kollegin ist an uns heran getreten. bzw. mittlerweile handelt es sich um drei Kolleginnen die heute dieses Schreiben erhalten haben.
Erstellt am 30.09.2005 um 14:29 Uhr von Kölner
Dann würde ich umgehend auf meine erste Antwort bezugnehmen wollen.