Hallo,
hat der BR das Recht auf Mitbestimmung/Mitwirkung bei Verpflichtung von AN zur Weiterbildung oder zu etwas, was der AG dafür hält?
In meinem Fall hat der AG eine "Weiterbildung" mit Pflichtteilnahme für alle AN (es gab Urlaubssperre) veranlasst.
Diese "Weiterbildung" ist eine Art psychologische Schulung zum Thema "persönliche Kraftreserven nutzen".
Ich bin als Buchhalterin angestellt und in meinen Augen ist das keine Weiterbildung. Gegen eine Weiterbildung, die mich bei meiner Arbeitsstelle weiterbringt habe ich ja nichts, aber psychologisches Geschwafel???
Darf der AG hier eine Pflichtteilnahme fordern?
Unser BR hat dazu keinen Kommentar abgegeben.