Erstellt am 27.09.2005 um 17:47 Uhr von Kölner
Dieser Haken kann überall liegen, vielfältig und tief liegen und schon längst verschluckt worden sein.
Habt Ihr eigentlich einen Wirtschaftsausschuss oder vielleicht auch einen [freiwilligen] Aufsichtsrat?
Mal deutlicher:
Grundsätzlich versichert sich der AG mit einer solchen Unterschrift rechtsverbindlich beim MA. Das ist vorgeschrieben und muss auch so gemacht werden.
Denn:
Wenn kollektiv- und individualrechtliche Tatbestände auf eine neue Betriebsform übertragen werden sollen, dann erscheint das zunächst ja mal begrüssenswert. Aber nur mit der Zustimmung der Vertragsparteien gehen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien an die neue Firma über; individualrechtliche Tatbestände werden zwischen den MA und dem AG (z.B. Arbeitsvertragspflichten) geregelt. Die kollektivrechtlichen Tatbestände werden z.B. zwischen dem BR und dem AG (z.B.Betriebsvereinbarung) geregelt.
Als AN sollte/muss ich dem individualrechtlichen Teil natürlich zustimmen. Sonst verzichte ich möglicherweise auf liebgewonnene Rechte/Vergünstigungen.
Perspektivisch kann/wird dies aber bedeuten, dass die neue Firma diese "Bestände" beschneidet - zumeist wird damit nach einem Jahr gemäß BGB 613a Abs. 1 Satz 2 begonnen.
Warum seid ihr als MA nicht über so einen Ablauf aufgeklärt worden? Wäre ja mal ein Thema für eine Betriebsversammlung?
Was sagt denn der BR?
Erstellt am 28.09.2005 um 07:27 Uhr von Andreas
Hallo Kölner,
vielen Dank für die Antwort. Ja, WA und damit auch GBR und alle BR's sind informiert (3 Tage vor Versendung der schreiben) An der WA-Sitzung hat ein AR-Mitglied der Gewerkschaft teilgenommen. Dabei war eigentlich alles klar, als Nichtjuristen stellt sich jetzt aber die Frage, sollten übernommene Rechte z.B. eine Betriebsvereinbarung nach einem Jahr gekündigt werden, hat das die selben Auswirkungen (Nachwirkung) wie bei Beibehaltung der alten Rechtsform??