Erstellt am 27.09.2005 um 11:55 Uhr von nina
hallo tu,
genau mit diesem thema haben wir uns schon öfter mit dem ag heftigst in der wolle gehabt. wenn bei uns das edv-programm gehangen hat (teilweise auch mehrere stunden), hat der ag auch immer verlangt, das das unbezahlte zeit ist. mittlerweile haben wir ihn so weit, dass er einsieht, dass er dafür zu sorgen hat, dass der mitarbeiter, der seine arbeitskraft gemäß arbeitsvertrag anbietet auch dementsprechend von ihm beschäftigt werden muss.
er trägt das unternehmerische risiko der arbeitsbereitstellung.
das soll (für uns) aber nicht heißen, dass ein mitarbeiter, der weiß, dass das system in den nächsten zwei stunden ausfällt und er in dieser zeit gerne mal eine besorgung machen möchte, sich nicht aus der zeiterfassung austragen kann.
solche umstände sollte man auf alle fälle abschließend mit dem ag ein für alle mal regeln, sonst kommt es immer wieder zum streit.
grüße
nina
Erstellt am 27.09.2005 um 12:40 Uhr von BR-Wessi
Zwar etwas Off-Topic, aber ich konnte mich nicht zurückhalten:
Bin IT-Administrator und BR. Habe wg. BR-Arbeit die Schnauze voll in unserem Unternehmen, in dem (dank meiner Hilfe) seit über 5 Jahren kein nennenswerter Ausfall der IT zu verzeichnen ist. Wenn bei Euch ständig etwas ausfällt: Wo kann ich mich bewerben???
Erstellt am 27.09.2005 um 13:04 Uhr von nina
schade, br-wessi,
kommst leider ein wenig zu spät. mittlerweile läuft unser neues programm recht stabil. die ätzende einführungsphase ist vorbei. und die kleinen ausfälle, die beim einspielen einer neuen version auftreten, sind nicht mehr nennenswert.
grüße
nina
Erstellt am 27.09.2005 um 21:18 Uhr von Kölner
Natürlich würde ich als AG jeden MA bei Rechnerausfall und vorhandenen Mehrarbeitsstunden nach Hause schicken. Da wäre dann der Ausgleich der Mehrarbeitsstunden fällig.
Hätte ich zudem noch als AG die Möglichkeit - wie z.B. im neuen TVöD vorgesehen - bewusst in Unterstunden zu schicken, würde ich auch das machen...
Erstellt am 28.09.2005 um 08:10 Uhr von tu
Guten Morgen,ich habe bereits gestern ninas und BR-Wessis Antwort gelesen. Bin leider nicht mehr dazu gekommen, eine Antwort zu versenden. Erstmal danke dafür. Ninas Argument finde ich eigentlich nach meinem Rechtsempfinden als richtig. Es liegt ja nicht an den MA wenn der Server auf grund von Überalterung und jahrelangen falschen Sparen (trotz Mahnung durch den Admin) ausfällt. Die Antwort vom BR-Wessi: .... Thema verfehlt! Sie tat deinem Ego bestimmt gut, aber sorry der Job ist hier hervorragend besetzt. Die Antwort des Kölners kann man ja so und so deuten. Eigentlich suche ich nicht die Antwort, was ich als AG tun würde. Hier kann man sich den Argumenten anschließen. Ich suche die rechtlich richtige. Dann kann man sich immernoch über Kompromisse unterhalten. Nur noch eins. Ich bin nach wie vor auf der Suche nach der richtigen Antwort, sollte ich sie finden, melde ich mich wieder. Bis dahin bin ich für jeden Hinweis dankbar.
Erstellt am 28.09.2005 um 11:14 Uhr von tu
Hallo, ich bin es noch mal. Ich glaube ich habe etwas gefunden. Lest doch bitte mal im BGB § 615 nach und schreibt eure Meinung hierzu. Drauf gestoßen bin ich unter :http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P615.html
Bis dann tu
Erstellt am 28.09.2005 um 14:32 Uhr von nina
hallo tu,
nichts anderes habe ich gemeint, nur nicht so schön juristisch ausgedrückt.
der ag kommt in annahmeverzug, wenn er dem ma nicht die arbeit zur verfügung stellen kann, die dieser vertraglich schuldet. er (der ag) kann das nachholen der zeit (z. b. durch heimschicken der leute und am nächsten tag den ausfall nacharbeiten lassen) nicht verlangen.
er trägt allein das unternehmerische risiko.
beispiel:
ich hatte mal ne kneipe. wenn mittags was los war und dann mal ein- zwei stunden nix, konnte ich nicht zu meiner bedienung sagen, die zwei stunden sind jetzt pause und die zahle ich nicht. es war mein finanzielles risiko, dass keine gäste da waren.
trotzdem solltet ihr einen für beide seiten tragbaren kompromiss finden.
grüße
nina
Erstellt am 28.09.2005 um 14:59 Uhr von tu
Ich bin ja doch nicht verlassen!!! Danke Nina. Bin natürlich weiterhin an Hinweisen und Meinungen interessiert.
tu
Erstellt am 28.09.2005 um 20:57 Uhr von Kölner
Nochmals eine etwas divergierende Meinung dazu:
Sollte ich als AG den ein oder anderen MA haben, der ein "Mehrarbeitskonto" führt, er sich zudem noch in einem vertraglichen Bereich befindet, der dies zulässt, dann würde ich ihn nach Hause schicken.
BGB § 615 regelt zwar genau zum Annahmeverzug was, aber einschlägige BAG-Urteile (z.B. aus September 2001) zu diesem Paragrafen, stellen aber auch immer die Möglichkeit einer betrieblichen Praxis oder tariflichen/arbeitsvertraglichen Regelung als Hemmungsgrund zur Anwendung des § 615 BGB anheim.
Erstellt am 29.09.2005 um 23:17 Uhr von Neo
Hallo,
der Server soll ersetzt werden und das soll mehrere Tage dauern?
Wenn der Server mehrere Tage ausfällt können die MA's nicht arbeiten?
Wenn ein System in einem Betrieb ausfällt und dadurch MA's ein paar Minuten oder wegen Updates auf ein System zwischenzeitlich auch länger ca. 1 max. 2 Stunden nicht zugreifen können ist das ganze ja noch nach zuvollziehen.
Ist der Betrieb von "diesem" Server so abhängig wie sich das ganze anhört, sollte man den AG mal kräftig wohin treten. Das was der AG da macht ist echt schon grob fahrlässig. Er riskiert nicht nur die Zukunft und die Arbeitsplätze seiner MA's sondern auch seine eigene Zukunft.
Aber das sollte dann auch sein Problem bleiben.
Wenn es wirklich so ist das dieser Server so wichtig ist sollte der AG lieber dafür sorgen, das die Systeme redundant ausgelegt werden. Das wird jetzt nicht mehr möglich sein, aber auch ein auswechseln ist so zu bewerkstelligen, das es zu keiner Ausfallzeit oder wenn auch nur für kurze Zeit kommen kann. Es ist möglich das der AG die umstellung so plant oder ausführen lässt, das Hardware, Dienste und Software so eingerichtet werden das bis auf den Datenbestand alles fertig bereitgestellt wird. Nach dieser Vorarbeit werden dann ggf. mit kurzer Auszeit die Daten vom alten auf das neue System übertragen.
MfG
Neo