Mitarbeiter aus Betriebsstätte A wurde zeitlich befristet (insgesamt bis jetzt z.B. 3 Jahre) zu Betriebsstätte B versetzt. Mitarbeiter der Betriebsstätte A würde sich aber gerne in Betriebsstätte B zu den Betriebsratswahlen 2006 aufstellen lassen.

Ist dies überhaupt möglich ohne eine dauerhafte Versetzung vor den Betriebsratswahlen 2006 zu beantragen? Oder müsste Mitarbeiter der Betriebsstätte A eine dauerhafte Versetzung zu Betriebsstätte B einreichen?

Was ist wenn aber von vorn herein eine dauerhafte Versetzung von Betriebsstätte A nach Betriebsstätte B nicht möglich ist?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Manfred