Erstellt am 27.09.2005 um 01:10 Uhr von Max
Vorsicht! Nach § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer
Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Mir ist im Krankenhausbereich kein Tarifvertrag (BAT bzw. TVöD, KTD) bekannt, der eine solche Öffnung vorsieht. So wie Du die geplante BV beschreibst, würde sie wohl gegen den Tarifvorbehalt nach § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßen und damit nichtig sein. Gruß, Max
Erstellt am 27.09.2005 um 12:14 Uhr von Angie
Eine Möglichkeit außerhalb der Tarifautonomie der Gewerkschaften, ist ein Haustarifvertrag! Wendet Euch doch am besten mal an Verdi, die können Euch sicher Ratschläge geben!
LG Angie
Erstellt am 27.09.2005 um 23:43 Uhr von Max
Ja, Haustarifvertrag zwischen Gewerkschaft und nicht-tarifgebundenem Arbeitgeber wäre in diesem Fall die rechtlich einwandfreie Lösung. Gruß, Max