Ihr jetziger Arbeitsplatz soll jedoch in geringerem Stundenumfang durch Vertretung von Kolleginnen ausgefüllt werden. Meiner Meinung nach müßte entweder die bisherige Stelle oder aber die befristete Stelle ausgeschrieben werden. Zumindest müßte der bisherige Arbeitsplatz in der Vertretungs-Zeit mit der gleichen Stundenzahl besetzt werde. Ansonsten empfinde ich dies als eine Benachteilung der Vertretungskollegin, die das gleiche Arbeitspensum mit weniger Stundenumfang bewältigen soll. Oder sollte man es als persönliche Bevorteiligung der versetzten Kollegin bewerten, da Ihr Stundenumfang nach Rückehr auf den alten Arbeitsplatz auf jeden Fall gewährleistet ist?
Welches Mitspracherecht haben wir als BR?