Unsere GL (keine Tarifbindung) findet es besser, wenn wir 40 Std./Woche (jetzt 38) arbeiten. Das muß man so sagen, denn wirtschaftliche Gründe gibt es -abgesehen vom üblichen Jammern- nicht.
Was er mit den bestehenden MA macht, ist noch offen (erfahrungsgemäß bekommt jeder am Tag vor Weihnachten ein Angebot und läuft im Zweifel so lange beim Vorstand auf, bis er unterschreibt).
Neueinstellungen sollen nur noch mit 40 Std. erfolgen. Hierzu die Frage: Können wir die Einstellung nach §99 (2) 6 verweigern? Begründung: Wir befürchten Benachteiligungen der bisherigen MA. Beispiel: Wir hatten eine ähnliche Situation bei der Altersversorgung. Die Benachteiligung der Altverträge läßt sich an der Gehaltsentwicklung ablesen.
Danke und schönes WE