Hallo,
im BetrVG § 16 steht, dass wenn dem Betrieb männliche und weibliche Arbeitnehmer angehören, der Wahlvorstand aus männlichen und weiblichen Mitgliedern bestehen soll.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann man dann den Wahlvorstand irgendwie abwählen und auffordern sich neu zu formatieren?