Im Vorfeld der Fusion zweier Firmen wurden die Stellen der mittleren Führungsebene ausgeschrieben. Beim Auswahlverfahren hat der Arbeitgeber für seine Entscheidungen nur die berufliche Eigung zu Grunde gelegt.
Hätte der Arbeitgeber auch die Kriterien einer Sozialauswahl bei seinen Entscheidungen berücksichtigen müssen?