Erstellt am 21.09.2005 um 19:13 Uhr von Kölner
Spannende Frage, aber leider ohne Hoffnung auf Erfolg - wie ich meine.
Arbeitsrechtlich sehe ich wenig Chancen, auf eine Änderung.
Ganz vielleicht könntest Du auf arglistige Täuschung vor Gericht plädieren...aber nach einem Jahr???
Erstellt am 21.09.2005 um 19:26 Uhr von Soisses
Selbstverständlich können Sie kein Beschlußverfahren "starten"!
Wer sind Sie denn?
Erstellt am 22.09.2005 um 16:35 Uhr von Claudia
Ein Beschlussverfahren kann nur vom BR gestartet werden. Dies ist jetzt noch möglich, gerade wo dieses Schriftstück aufgetaucht ist. Wenn das Arbeitsgericht ein Urteil im Sinne des BR´s fällt, könnte beim nächsten Verstoß ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden mit Zahlung von Bußgeld. Aber dein BR ist scheinbar ein Hasenfuß?
Du persönlich hättest nur innerhalb von 3 Wochen nach der Versetzung eine Klage beim Arbeitsgericht einleiten können, um die Rechtmäßigkeit der personellen Maßnahme überprüfen zu lassen. Für dich ist der Zug in der Tat schon lange abgefahren!