Erstellt am 21.09.2005 um 19:10 Uhr von Kölner
Da sehe ich keine oder kaum Chancen, das zu verhindern.
Denn:
1. Kann der Chef individuell sein Geld weitergeben und gönnen wie er will
2. Erleidet doch niemand einen Nachteil, oder?
Erstellt am 21.09.2005 um 19:11 Uhr von Petra
andere hatte auch Betriebswirt gemacht und bekamen nichts. Wo bleibt da die Gleichbehandlung???
Erstellt am 21.09.2005 um 19:18 Uhr von Kölner
Naja... Haben sich die "anderen" denn beschwert? Oder ist das der Betriebsrat, der sich da aufregt?
Zudem: Ein entgangener Vorteil ist nie ein Nachteil!
Mal ganz im Ernst:
Mein Chef meint es gut mit mir, ich will eine zusätzliche Ausbildung starten, er gibt mir die Gelegenheit und ein "wenig" Geld - er wird immer behaupten, dass dies auch zur üblichen Praxis gehört, wichtige Personen an den Betrieb zu binden.
Zynisch gesagt heisst das: Andere, die eine solche Gratifikation nicht erhielten, sind nicht so wichtig.
Seid Ihr an einen Tarif gebunden?
Erstellt am 21.09.2005 um 19:26 Uhr von Petra
Erstellt am 21.09.2005 um 19:29 Uhr von Kölner
Konkretere Frage: BAT?
Hier und da gibt es Klauseln, die auch entsprechend die Fortbildungen regeln.
Erstellt am 21.09.2005 um 19:33 Uhr von Pettra
nein kein BAT. Es ist nur so, wir sehen hier eine klare Verletzung der Gleichbehandlung. Die, die dieses jetzt machen, sind wesentlich schlechter als die die den Betriebswirt schon haben. Wir sind ja von den anderen angesprochen worden und sollen nachfragen. Das werden wir auch tun.
Erstellt am 21.09.2005 um 19:38 Uhr von Kölner
Okay... sehe ich auch so: Nachfragen! Aber ich bin gespannt, was er sagt.
Noch mal: Wenn ich etwas nicht bekomme, dann ist das kein Nachteil! Das heisst: Ich kann zwar Gleichbehandlung verlangen, aber dem Chef nicht sagen, dass er mir einen Nachteil (mit der Nichtgewährung eines Zuschusses zur Fortbildung) verschafft hat.
Also: Was soll denn Eures Erachtens nach passieren? Was soll der Chef gleich behandeln?
Erstellt am 21.09.2005 um 19:40 Uhr von Petra
er könnte doch sagen, OK die anderen bekommen auch den Anteil nachgezahlt.
Wäre doch fair oder??
Erstellt am 21.09.2005 um 19:42 Uhr von Kölner
Fairness... gibt es immer seltener im Sport! Noch viel seltener im Job.
Manchmal hilft es allerdings ein bisschen Wirbel zu machen. Das kann dann auch wieder nützen - auch den "anderen".
Erstellt am 21.09.2005 um 19:44 Uhr von Petra
naja wir werden sehen. Aber mal was anderes im forum fehlen chaträume würde noch mehr spaß machen dialoge auszutauschen
Erstellt am 21.09.2005 um 19:46 Uhr von Kölner
Erstellt am 21.09.2005 um 19:47 Uhr von Petra
bin jetzt weg - vielleicht hört man sich ja morgen nochmal gute nacht war toll mit dir
Erstellt am 21.09.2005 um 20:43 Uhr von Kölner
Danke für das Kompliment.
Grüsse aus der schönsten Stadt Deutschlands in den Norden!
Erstellt am 22.09.2005 um 08:28 Uhr von bernd
Hallo Petra,
als BR würde ich niemals einem Kollegen die berufliche Fortbildung verweigern, im Gegenteil, fordert sie für alle. §§96,97,98 BetrVG geben Euch da ja einige Mittel und Möglichkeiten.
Fordert niemals weniger für einige, sondern gleichviel oder mehr für alle.
bernd
Erstellt am 22.09.2005 um 08:42 Uhr von viktor
Ich kann mich Bernd nur anschließen. Die Verweigerung zum Nachteil der betroffenen Kollegen ist der verkehrte Weg - immer!
Erstellt am 22.09.2005 um 16:43 Uhr von Claudia
ich würde es über den § 87 Abs 1 Ziff. 10 BetrVG probieren. Da der AG ja Geld für die beiden KollegInnen ausgibt, könnte man dies als Form der betrieblichen Lohngestaltung auffassen. Dazu gehören alle Formen der Vergütung. Mitbestimmungsfrei ist, ob der AG eine Leistung erbringt. Bei der Verteilung würde ich aber MBR probieren. Schlagt eine Betriebsvereinbarung vor. Sollte er nicht darauf eingehen, entscheidet die Einigungsstelle.
Erstellt am 22.09.2005 um 19:25 Uhr von Kölner
Liebe "Claudia"...
Widerspruch! Im höchsten Masse!
Ein Zuschuss zur Weiterbildung hat nichts, aber auch gar nichts mit der betrieblichen Lohngestaltung zu tun!