Erstellt am 20.09.2005 um 20:08 Uhr von Biggy
Hallo Nebbiola
Ja klar geht das , wenn der AG euch nachweisen kann, dass ihr euren gesetzlichen Pflichten als Betriebsrat nicht nachkommt dann kann er beantragen, dass der Betriebsrat aufgelöst wird.
Gruß Biggy
Erstellt am 20.09.2005 um 21:05 Uhr von Nebbiola
Hallo Biggy,
ist das die einzige Möglichkeit die du siehst? Also §§ 23? Oder gibt es deiner Meinung nach noch irgendeine andere?
Erstellt am 20.09.2005 um 22:30 Uhr von otto
Guten Abend Nebbiola!
Biggy hat recht. Die einzige juristische (!) Möglichkeit ist die Absetzung des BR durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts. Praktisch geht es natürlich auch anders, wenn es z.B. dem Arbeitgeber gelingt dafür zu sorgen, daß es für die nächstes Jahr anstehenden BR-Wahlen nicht genügend Kandidaten/innen gibt.
Gruß otto
Erstellt am 21.09.2005 um 08:49 Uhr von viktor
ausserdem kann er auf die beliebte Art und Weise des Mobbings zurückgreifen und dem einen oder anderen BR-Mitglied finanziell den Rücktriott erleichtern u.s.w.
Einen sonstigen Weg gibt es nicht. Der Weg über den § 23 BetrVG dürfte bei den Plänen des AG wenig erfolgreich sein.
Motto: Ohren steif halten und nicht einschüchtern lassen.
Erstellt am 23.01.2019 um 12:09 Uhr von lLlLlL
lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll
Grüße aus 2019