Erstellt am 20.09.2005 um 10:21 Uhr von Viktor
Ich würde mich nicht an der fehlenden Information hinsichtlich der Eröffnung einer Abteilung festhalten.
Was ist mit den versetzen oder eingestellten Mitarbeitern und der Beteiligung des BR nach § 99 BetrVG? Wenn Ihr hier nicht gefragt wurdet müsst Ihr vom §§ 100 und 101 BetrVG gebrauch machen und ggf. auch den § 23 ins Auge fassen.
Aber das alles wird nicht die derzeitigen Probleme der Kollegen in der Abteilung lösen. Die könnt Ihr nur direkt angehen.
Erstellt am 20.09.2005 um 10:29 Uhr von Angie
Danke, für Deine Antwort! Aber es mußten keine Mitarbeiter versetzt oder eingestellt werden, sondern sie müssen nur zusätzliche Aufgaben zum bisherigen Arbeitgebiet übernehmen! Wir suchen jetzt nach einer Möglichkeit um die Arbeitsbelastung wieder in einen "normalen" Rahmen zu bringen! Grüße Angie
Erstellt am 20.09.2005 um 11:51 Uhr von viktor
Am ehesten hilft da eine konsequente Einhaltung der Arbeitszeitregelung und der tariflichen bzw. vertraglichen Arbeitszeit. Das Problem sind da meist die betroffenen Arbeitnehmer, denen man als BR den Rücken stärken muss.
Erstellt am 20.09.2005 um 13:12 Uhr von bernd
ich stimme viktor voll zu,
stärkt den Kollegen den Rücken. Folgender Link hilft dabei vielleicht auch: www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x01011de1
bernd