Hallo BR Kollegen,
wir haben ein riesen Problem....wird ein bischen kompliziert es zu erklären..
Also, am 01.02.05 wurde unser Versandzentrum an einen großen Dienstleister outgesourct. Unsere alte Firma hat zum 30.06.05 Insolvenz angemeldet. Daraufhin hat uns unsere neue Firma im Juli mitgeteilt, das das das Versandzentrum stillgelegt, und für alle MA bis Ende August Kündigungen ausgesprochen werden soll. Da unser Übergangsmandat Ende Juli endete, haben wir als Rest BR einen Beschluß gefasst, nach §50 Abs. 2 die Angelegenheit an den GBR zu übergeben. Unsere Neuwahlen standen zum 17.08.05 an.
Die Kündigungen gingen dann am 11.08.05 raus, ohne den GBR anzuhören.
Wir haben nun folgendes Problem.....
Unsere GL legt es so aus, das unser Mandat am 31.07. geendet hat und somit auch das Mandat das wir an den GBR übergeben haben.
Also wäre lt. GL unser Standort zu dem Zeitpunkt Betriebsratslos gewesen.
Somit bräuchten sie auch keine Verhandlungen führen oder den GBR anhören.
Stimmt es wirklich, das auch das Mandat des GBR erlischt?
Gibt es vielleicht Arbeitsgerichtentscheidungen oder ähnliches?
Bitte helft uns, es wäre wirklich sehr sehr dringend.