Erstellt am 20.09.2005 um 10:05 Uhr von Viktor
ja wie so hat es denn keine BR-beteiligung nach § 99 gegeben?
Individualrechtliche Vertragsinhalte heben doch nicht die Mitbestimmung auf.
Rein indiviualrechtlich können sich die Vertragsparteien natürlich auch durch stillschweigendes schlüssiges Handeln zu einem Standortwechsel bekennen. Wenn der Kollege aber nicht will, geht es nicht so ohne weiteres und ohne Betriebsrat schon mal gar nicht.
Erstellt am 20.09.2005 um 19:34 Uhr von Bernd
Warum es keine BR-Beteiligung nach § 99 gegeben hat?
Möglicherweise weil es ein mitbestimmungsfreier Vorgang war?
Erstellt am 22.09.2005 um 16:14 Uhr von Thielo
....genau, Bernd. Hatte der BR nichts mit zu tuen.
Aber hat auch jemand eine Antwort auf die eigentliche Frage?
Wann wird er dem neuen Standort zugerechnet?