Bekommt ein Bauarbeiter bei Auswärtsbeschäftigung die Auslöse von 34,50 EURO und muß für seine Unterkunft selbst aufkommen, oder muss der Arbeitgeber die Unterkunft bezahlen und darf 6,50 EURO von der Auslöse einbehalten.


Folgender Text steht im Tarifvertrag

4.1 Auslösung

Die Auslösung ist Ersatz für den Mehraufwand für Verpflegung und Übernachtung im Sinne der steuerlichen Vorschriften.

Die Auslösung beträgt für jeden Kalendertag 34,50 €.

4.2 Unterkunftsgeld

Übernachtet der Arbeitnehmer in einer von dem Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Unterkunft (Baustellenunterkunft/ Pension/Hotel), so kann der Arbeitgeber für jede Übernachtung einen Betrag von 6,50 € von der tariflichen Auslösung einbehalten.