Erstellt am 16.09.2005 um 07:27 Uhr von nidis
Hallo Maria! Arbeiten im Telefonmarketing ist natürlich kein Sachgrund. Es gehen nur die Gründe die in § 14 TzBfG angegeben sind. Keine erfundenen.
Erstellt am 16.09.2005 um 09:10 Uhr von viktor
Ich sehe das wie nidis. Arbeit im Telefonmarketing ist die Beschreibung des Einsatzortes und nicht der Befristungsgrund. Die Frage wäre, was steht im Arbeitsvertrag. Ist dort kein Grund im Sinne des § 14 TzBfG angeführt, wäre die Befristung unzulässig. Allerdings müsste - sofern Gespräche zwischen BR und AG keine Einigung bringen - die Kollegin selbst Ihre Rechtsansprüche geltend machen. Im Übrigen: Möglichst die ersten 6 Monate abwarten (Stichwort Probezeitkündigung)
Erstellt am 16.09.2005 um 09:20 Uhr von Maria
Hallo,
ich danke Euch für die antworten.
Die Kollegin ist jetzt 8 Monate hier und als befristungsgrund steht eben nichts sondern nur die Zeit der Befristung.
Der AG meint das diese Einstellung für ihn eine Sachbefristung ist . Ich sage es ist weder zur Erprobung noch Sachgrund und auch keine Zweckbefristung.
Könnt ihr mir hier zustimmen?
Maria
Erstellt am 16.09.2005 um 10:13 Uhr von nidis
Hallo Maria! Da wird der AG bei einem möglichen Gerichtsverfahren ziemliche Probleme haben. Die Darlegungs- und Beweislast liegt nämliche beim AG. Er muß den Sachgrund zwar nicht im Arbeitsvertrag festschreiben, hat dafür aber Schwierigkeiten bei einem Verfahren den Sachgrund ohne Schriftform zu beweisen. Wie Viktor schon sagte, liegt es aber an der MA ihre Rechtsansprüche geltend zu machen.
Erstellt am 16.09.2005 um 10:19 Uhr von Maria
Danke, Nidis
Als BR bin ich für den MA immer da und somit werde ich dem MA seine Rechte nennen und ihn unterstützen. Die meisten MA's wissen leider nicht WAS alles ihr Recht ist, aber dafür sind wir schließlich als Vertreter der MA's da.
Liebe Grüße
Maria