Diese Frage betrifft meinen Mann. Er ist schwerbehindert und BR-Vorsitzender.
Der Betriebsteil, in dem meine Mann arbeitet, soll komplett geschlossen werden - er ist der einzige Mitarbeiter in dieser Abteilung. Dieser Anhörung zur Kündigung sind schon 3 Abmahnungen - alle drei unbegründet - erteilt worden, gegen die anwaltlich vorgegangen wird.

Der Arbeitgeber hat vor der Anhörung das Integrationsamt nicht informiert. Inzwischen - nach Widerspruch des BR - wurde das Integrationsamt eingeschaltet. Der Arbeitgeber hat Ersatzarbeitsplätze angeboten, die überwiegend Hilfsarbeiterjobs (in Teilzeit) sind und entsprechend schlechter bezahlt werden sollen - er hatte aber über 13 Jahre als Meister gearbeitet.
Gibt es irgendwo einen Hinweis auf Bestandschutz des Gehaltes nach so lange Betriebszugehörigkeit?
Muss mein Mann einen Einkommensverlust von Netto ca. 1000,-- EUR hinnehmen?
Er ist der Hauptverdiener unseren 5-köpfigen Familie.