Erstellt am 13.09.2005 um 10:58 Uhr von Frank B.
Individualrecht nur wenn´s einen AN betrifft, bei einer Gruppe von AN Kollektivrecht also Mbstr. nach §87 Abs.1 Ziff.10. !
Der BR hat ja schon (warscheinlich nach §99BetrVG)widersprochen.
Er sollte dann einen Beschluss fassen, das die Verhandlungen mit dem AG gescheitert sind und die Einigungsstelle anrufen! Gleichzeitig sollte er einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Erstellt am 13.09.2005 um 11:16 Uhr von viktor
Wer zwingt die Leute zu unterschreiben? Ihr solltet dioe Kollegen gründlich informieren und Raten Rechtschutz in Anspruch zu nehmen.
Unterschreiben die Kollegen nicht, kann der AG nur den zweifelhaften Weg der Änderungskündigung gehen.
Da ich Deinen Worten entnehme, das möglicher Weise tarifliche Regelungen unterlaufen werden sollen, würde ich ferner die Gewerkschaft informieren.