Guten Morgen KollegInnen,

wir haben ein Problem und brauchen Euern Rat.
Bei uns im Konzern laufen Betriebsänderungen, die auch durch Interessenausgleich begleitet werden. Durch diese Betriebsänderungen kommt es zum konzerninternen Personalübergang nach §613a. Dabei wird aus einem Betrieb (A) des Konzerns eine komplette Abteilung übergehen in den Betrieb (B) und das komplette Personal zweier weiterer Betrieb (C und D) wird ebenfalls in den Betrieb (B) eingegliedert. Der Betrieb B wächst damit auf mehr als das Doppelte und um mehr als 50 Personen.
Alle Betriebe hatten einen Betriebsrat und es besteht ein Konzernbetriebsrat. Was wird aus den Betriebsräten der eingegliederten Betriebe und - was wird aus dem Konzernbetriebsratsvorsitzenden, der ebenfalls von A nach B übergeht und also nicht mehr BR-Mitglied im BR von A ist? Muß der KBR-Vorsitz neu gewählt werden? Eine Konzernbetriebsvereinbarung muß neu verhandelt werden. Wer darf?
bernd